Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnung Michelle 


Vermieter:

Familie Schmeichel, Wilhelm-Böttger-Weg 315, 95485 Warmensteinach 


1. Anreise / Abreise 


Anreise ab 16:00Uhr.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr ohne Benachrichtigung nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. 

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. 



2. Sonderwünsche und Nebenabreden 

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.


3. Bezahlung 

Die Buchungsbestätigung 

(Mietvertrag bei längeren Aufenthalt)

erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig.

Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Bei der Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der Mietpreis komplett zu bezahlen. 

Nebenkosten für Wasser, Heizung, Strom, Abfall, Internet werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden bei längeren Aufenthalten nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt.


4.  Rücktritt 

Sie  können  jederzeit  vom  Vertrag  zurücktreten. 

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: 

• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung 

• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung 

• vom 60. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises 

• vom 29. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. 

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.


5. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei den Vermieter  anzuzeigen. 
 

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei den Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche  aus  Beanstandungen,  die  nicht  unverzüglich  vor  Ort  gemeldet  werden,  sind ausgeschlossen.  Reklamationen,  die  erst  am  Ende  des  Aufenthaltes  bzw.  nach  Verlassen des  Ferienhauses  bei  dem  Vermieter  eingehen,  sind  ebenfalls  vom  Schadenersatz ausgeschlossen. 

Bei  eventuell  auftretenden  Leistungsstörungen  ist  der  Mieter  verpflichtet,  alles  im  Rahmen seiner  gesetzlichen  Verpflichtung  Zumutbare  zu  tun,  um  zu  einer  Behebung  der  Störung beizutragen  und  eventuell  entstandenen  Schaden  gering  zu  halten. Am  Abreisetag  sind  vom  Mieter  persönliche  Gegenstände  zu  entfernen,  der  Hausmüll  ist  in die  vorgesehenen  Behälter  zu  entsorgen,  Geschirr  ist  sauber  und  abgewaschen  in  den Küchenschränken  zu  lagern.  

Der Gast ist verpflichtet bei Abwesenheit des Vermieters den Winterdienst zu übernehmen. Inventar wird vom Vermieter bereitgestellt. 

Der Mieter ist verpflichtet sich an die Hausordnungen zu halten. Die Hausordnung ist bei "Allgemein "
zu finden. 


6.  Datenschutz 

Der  Mieter  erklärt  sich  damit  einverstanden,  dass  im  Rahmen  des  mit  ihm  abgeschlossenen Vertrages  notwendige  Daten  über  seine  Person  gespeichert und oder  gelöscht werden.  Alle  persönlichen  Daten  werden  absolut  vertraulich  behandelt. 


7.  Haftung 

Die  Ausschreibung  wurde  nach  bestem  Wissen  erstellt.  Für  eine  Beeinflussung  des Mietobjektes  durch  höhere  Gewalt,  durch  landesübliche  Strom-  und  Wasserausfälle  und Unwetter  wird  nicht  gehaftet.  Ebenso  wird  nicht  gehaftet  bei  Eintritt  unvorhersehbarer  oder unvermeidbarer  Umstände  wie  z.B.  behördlicher  Anordnung,  plötzlicher  Baustelle  oder  für Störungen  durch  naturbedingte  und  örtliche  Begebenheiten.  Der  Vermieter  ist  aber  gern  bei der  Behebung  der  Probleme  (soweit  dies  möglich  ist)  behilflich. Eine  Haftung  des  Vermieters  für  die  Benutzung  der  bereitgestellten  Spiel-  und  Sportgeräte ist  ausgeschlossen. Die  An-  und  Abreise  des  Mieters  erfolgt  in  eigener  Verantwortung  und  Haftung.  Der Vermieter  haftet  nicht  für  persönliche  Gegenstände  bei  Diebstahl  oder  Feuer.  Für  mutwillige Zerstörungen  bzw.  Schäden  haftet  der  Mieter  in  vollem  Umfang. 


8.  Schlussbestimmungen

 Fotos  und  Text  auf  der  Webseite  bzw.  im  Flyer  dienen  der  realistischen  Beschreibung.  Die 100-prozentige  Übereinstimmung  mit  dem  Mietobjekt  kann  nicht  gewährleistet  werden.  Der Vermieter  behält  sich  Änderungen  der  Ausstattung  (z.  B.  Möbel) vor,  sofern  sie  gleichwertig sind. Sollten  eine  oder  mehrere  Bestimmungen  dieser  Geschäftsbedingungen  unwirksam  sein oder  werden,  berührt  dies  die  Wirksamkeit  der  übrigen  Bedingungen  nicht.  Die  unwirksame Regelung  ist  durch  eine  wirksame  zu  ersetzen,  die  dem  wirtschaftlichen  und  rechtlichem Willen  der  Vertragsparteien  am  nahesten  kommt. Es  gilt  deutsches  Recht.  Gerichtsstand  und  Erfüllungsort  ist  der  Wohnort  des  Vermieters.