Unsere Preise gelten pro Übernachtung. 

Strom, Wasser, Heizung, Internet und ein Wäschepaket pro Person sind inklusive. 

Endreinigung 50€.

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Saison 2024

09.02 – 18.02 ab 60 Euro/ Nacht/ Person

22.03 – 07.04 ab 60 Euro/ Nacht/ Person
17.05 – 02.06 ab 50 Euro/ Nacht/ Person
26.07 – 09.09 ab 50 Euro/ Nacht/ Person
25.10 – 03.11 ab 60 Euro/ Nacht/ Person

20.12 – 06.01 ab 70 Euro/ Nacht/ Person


Jede zusätzliche Person wird mit 

10 Euro/ Nacht extra berechnet.


zzgl. Kurtaxe 1,60€ pro Tag und pro Person ab 14 Jahre.

Kurtaxe wird vor Ort separat bezahlt,

da es sich um eine kommunale Gebühr und nicht um einen Teil des
Mietpreises handelt. Es kann auch separat überwiesen werden. 


Langzeitmieter sind willkommen. 

Ab 30 Übernachtungen Preis auf Anfrage.



KURTAXE 

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Warmensteinach

§ 1

Beitragspflicht

Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

§ 2 

Kurgebiet

Kurgebiet ist das Gemeindegebiet

Kurgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Warmensteinach.

Die genaue Abgrenzung des Kurgebiets ist aus einer Karte (Maßstab 1:25000) ersichtlich, die Bestandteil dieser Satzung ist und während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

§ 3 

Entstehen, Fälligkeit und Einrichtung des Kurbeitrages

die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages. Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig.

Der Kurbeitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an die Gemeinde zu entrichten.

§ 4 

Höhe des Kurbeitrages 

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag je Personen 1,50Euro zzg. 10cent Bettensteuer. 

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.

§ 5

Erklärung des Kurbeitragspflichtigen 

Kurbeitragspflichtige, die im Kurgebiet der Gemeinde übernachten, haben der Gemeinde spätestens am Tage nach ihrer Ankunft, Kurbeitragspflichtige, die nicht im Kurgebiet übernachten, am ersten Tag ihres Aufenthalts mittels eines hierfür bei der Gemeinde erhältlichen Formblattes die für die Feststellung der Kurbeitragspflicht erforderlichen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht entfällt bei Personen, die den Beitrag nach § 6 Abs. 4 an den Inhaber der Kuranstalt entrichten oder die nach § 6 Abs. 1 oder 3 gemeldet werden oder mit denen eine Vereinbarung nach § 7 Abs. 1 getroffen worden ist.